Gastronomie mobil

Imbisswagen, Foodtrucks und Co.

Sie planen in München eine berufliche Selbständigkeit mit einem mobilen Gastronomieangebot?  Beispielsweise mit einem Foodtruck, mobilen Imbiss- oder Verkaufswagen, -anhänger, -stand, -fahrrad oder einem Kaffee-/Getränkemobil? Gründer*innen mit einem stationären gastronomischen Betrieb wie zum Beispiel Imbissbude, Café, Bar oder Restaurant finden hier die passende Gründungsinfo.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte von der Idee zur Umsetzung sowie passenden Ansprechpartner*innen:

Persönliche und fachliche Voraussetzungen

Für die Gründung und den Betrieb eines mobilen Gastronomieangebots müssen Sie Vorschriften aus verschiedenen Rechtsbereichen beachten.

Zu den Melde- und Registrierungspflichten zählen grundsätzlich:

Bieten Sie Speisen und Getränke nicht nur zum Mitnehmen, sondern auch zum Verzehr direkt vor Ort an, kann der Verkaufswagen als Gaststätte eingestuft werden und unterliegt damit dem Gaststättenrecht. Erlaubnispflichtig ist ein Gaststättengewerbe dann, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an das Kreisverwaltungsreferat,  Tel. 089 233- 45134, Email gaststaetten.kvr@muenchen.de

Zusätzlich benötigen sogenannte Reisegastwirte in der Regel eine Reisegewerbe-Erlaubnis (Reisegewerbekarte) nach §§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO):

  • bei der Abgabe alkoholfreier Getränke und zubereiteter Speisen mit Verzehr an Ort und Stelle
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Auskünfte Bundes- und Gewerbezentralregister)
  • bei Ausschank alkoholischer Getränke wird zusätzlich eine sogenannte Gestattung benötigt
  • Ausnahmen für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten regelt § 55a und b GewO

Das IHK-Merkblatt „Reisegewerbe“ informiert über weitere Details.

Gut zu wissen: Die Reisegewerbekarte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Bei Personengesellschaften wie beispielsweise einer GbR benötigt jede Gründungsperson eine eigene Reisegewerbekarte. Bei juristischen Personen wie beispielsweise  einer GmbH, einer UG haftungsbeschränkt muss der oder die Geschäftsführer*in eine eigene Reisegewerbekarte beantragen.

Zu den Schulungs- und Belehrungspflichten zählen:

  • Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    Die Belehrung erhalten Sie beim Gesundheitsamt oder von einer oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Ärzt*in.
  • Schulung nach §4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) bei Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie beispielsweise Fleisch, Wurst- und Fischwaren, Krusten-, Schalen- und Weichtiere, rohe Eierspeisen, Mayonnaisen, Feinkostsalate, Rohmilch, Milch, Milchprodukte, Sahnetorten, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Rohkostsalate, Obstsalate, Sprossen. Verschiedene Dienstleister bieten die Lebensmittelhygieneschulung an. Die örtliche IHK verweist auf das Weiterbildungs-Informations-System der DIHK Service GmbH und damit auf die IHK Akademie München.
  • Denken Sie auch daran, Ihr Personal zu schulen!

Die Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene der IHK bietet Ihnen eine schnelle und aktuelle Übersicht aller wichtigen Themen, mit Tipps und Checklisten zum Download. Das kostenlose E-Book „Lebensmittelhygiene transparent gemacht – Ein Ratgeber für die Praxis“ wird vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. herausgegeben und soll Lebensmittelunternehmer dabei unterstützen, in ihrem Unternehmen eine gute Hygienepraxis umzusetzen. Beide Informationsquellen informieren auch über das HACCP-Konzept, kurz für “Hazard Analysis and Critical Control Points”, das verpflichtend vorgeschrieben ist und bei einer Lebensmittelkontrolle vorgelegt werden muss.

Gut zu wissen: Wollen Sie selbst Produkte herstellen? Dann finden Sie hier unsere Hinweise zu Rahmenbedingungen, Praxis-Tipps und Kontakten. Planen Sie Produkte herzustellen, die dem Lebensmittelhandwerk zugeordnet werden, informieren Sie sich bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK), ob Sie hierfür eine Erlaubnis benötigen. Dies gilt beispielsweise für Torten, Kuchen, Pralinen und Schokolade, Kleingebäck wie Cupcakes, Cookies, Macrons und Plätzchen sowie für Speiseeis, Brot, Fleisch- und Wurstwaren oder Bier. Ausnahme sind möglich. Nicht unter das Handwerk fallen dagegen Tätigkeiten wie das Backen von Crêpes und Waffeln, Pizza, das Aufbacken von Teigrohlingen, die Herstellung von Marmeladen, Schokofrüchten und Likör.

Neben Aspekten des Gewerbe- und Gaststättenrechts, des Lebensmittel- und Hygienerechts gibt es auch einige Besonderheiten im Steuerrecht. Insbesondere das Umsatzsteuerrecht mit den Themen Umsatzsteuerheft (auch für Kleinunternehmer*innen), Belege, Kostenaufstellung, ermäßigter Umsatzsteuersatz oder Regelsteuersatz ist zu beachten.

Anforderungen an die mobile Verkaufsstätte

Hierzu informieren die Bezirksinspektionen. Dort erhalten Sie spezielle Merkblätter, sowohl für ortsveränderliche, das heißt mobil als auch für fest aufgestellte Imbiss-und Verkaufsstände, -wägen, -fahrräder wie auch Foodtrucks.

Hinweis: In der Vergangenheit wurden 80 Prozent der Wasserproben aus Imbissbetrieben ohne festen Wasseranschluss aufgrund coliformer Keime und erhöhter Koloniezahlen beanstandet. Daher sind Sie verpflichtet, sich durch die jeweilige Bezirksinspektion, Sachgebiet Lebensmittelüberwachung, bezüglich Wasserversorgung bzw. Wasseranschluss beraten zu lassen. Als Lebensmittelunternehmer*in müssen Sie die „Gute Hygienepraxis“ sicherstellen. Dazu gehört auch die Vermeidung der Kontamination von Lebensmitteln durch verunreinigtes Wasser.

Die grundlegenden allgemeinen baulichen und spezifischen hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln sind im Anhang II der EU- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 festgelegt und in der DIN 10500 konkretisiert. Hier finden sich auch Vorgaben zur optimalen Ausstattung des Foodtrucks, um Lebensmittel vor Staub, Schmutz und Schädlingen zu schützen und temperaturkontrolliert zu lagern, den Anforderungen an die Inneneinrichtung, Beleuchtung, getrennte Frisch– und Abwasserführung, Reinigung und Desinfektion, Be– und Entlüftungsanlagen, Lagerung und Entsorgung von Abfällen sowie die Anforderungen an sanitäre Einrichtungen für Mitarbeiter*innen.

Die Verantwortung für sichere Lebensmittel trägt im Wesentlichen der*die Unternehmer*in. Im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle besteht die Verpflichtung, ein wirksames und gut dokumentiertes HACCP und Eigenkontrollsystem (Hazard Analysis and Critical Control Points = Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) einzurichten, um für geordnete Betriebsabläufe und Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Die Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene der IHK bietet Ihnen eine schnelle und aktuelle Übersicht aller wichtigen Themen, mit Tipps und Checklisten zum Download

Es müssen geeignete Vorrichtungen (einschließlich Vorrichtungen zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände sowie hygienisch einwandfreie sanitäre Anlagen und Umkleideräume) zur Verfügung stehen, damit eine angemessene persönliche Hygiene gewährleistet ist. Bei Ausschank von Alkohol ist zusätzlich eine fest installierte Toilettenanlage für Gäste erforderlich.

Die Erfüllung der festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich Betriebshygiene, Produkthygiene und Personalhygiene wird durch amtliche Kontrollen überprüft – in München durch die städtische Lebensmittelüberwachung. In der mobilen Verkaufseinrichtung müssen daher die entsprechenden Unterlagen für eine Überprüfung mitgeführt werden.

Auswahl weitere Themen:

Anforderungen an den Standort

Verkaufsstandort

  • Öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerzonen
    Gemäß § 20 Abs. 6 Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München wird für Imbiss-und Verkaufsstände, –wägen, –fahrräder und ähnliches, wie auch Foodtrucks auf öffentlichem Grund keine Erlaubnis erteilt. Öffentlicher Grund sind Straßen, Gehwege, Plätze und Fußgängerzonen. Sie dürfen daher nur auf Privatgrund stehen. Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen wie beispielsweise Straßenfeste: Hier können Sie für die Dauer der Veranstaltung auch auf öffentlichem Grund zugelassen werden.
  • Privat– und Firmengelände
    Erlaubnis des Besitzers des Grundstücks erforderlich, beispielsweise Supermärkte, Firmenparkplätze für Firmenfeste, Mittagskantine oder private Flächen bei Feierlichkeiten (Catering)
  • Märkte, Festivals, Messen, Sportveranstaltungen
    Bewerbung um einen Standplatz und Zulassung über den Veranstalter. Hier haben wir Informationen zu den städtischen Märkten und Festen zusammengestellt.

Neben den Verkaufsstandorten wird ein geeigneter Platz benötigt, um den Wagen abzustellen, wenn dieser nicht in Betrieb ist (mit Stromversorgung und Wasser- und Abwasseranschluss).

Hinweis: Ist der Verkauf über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten oder regelmäßig (etwa einmal wöchentlich) geplant, wird zusätzlich eine Baugenehmigung für den jeweiligen Standort benötigt. Ansprechpartner in München ist hierfür die Lokalbaukommission.

Standort für stationäre Lager- und Kühlflächen, Produktionsstätten

Falls die komplette Lagerung, Kühlung und Produktion der Lebensmittel nicht in der mobilen Verkaufsstätte stattfindet, sondern ausgelagert wird, müssen diese Flächen den genannten Anforderungen entsprechen. Gewerbliche Küchen könnten sich Gründer*innen beispielsweise mit Restaurants, Cafés oder auch Kantinen teilen. Angebote für eine geteilte Nutzung finden Sie teilweise auch online – über diese Plattform für Mehrfachnutzung hat Munich Startup, das offizielle Startup-Portal für München berichtet.

Businessplan und Geschäftskonzept

Es ist empfehlenswert, das gastronomische Konzept für eine erste Begutachtung an die Grundsatzabteilung der Gewerbebehörde im KVR per E-Mail zu senden: lebensmittel.kvr@muenchen.de 

Ein sorgfältig ausgearbeiteter und kritisch durchdachter Businessplan mit einem aussagekräftigen Text- und Zahlenteil ist eine wichtige Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Branchenverbände wie beispielsweise der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. oder der Bundesverband Schnellgastronomie und Imbissbetriebe BVI e.V.  können mit Beratung, Seminaren, Fachinformationen, Vertragsmustern oder Sonderkonditionen für Versicherungen, Energie oder Einkauf unterstützen. Eine betriebswirtschaftliche Beratung kann unter Umständen über das Vorgründungs-Coaching-Förderprogramm bezuschusst werden. Förderanträge nimmt zentral für ganz Bayern die IHK Nürnberg für Mittelfranken entgegen.

Nach außen hin ist der Businessplan die Entscheidungsgrundlage für Finanzgeber und Kooperationspartner. Machen Sie sich auch vertraut mit den rechtlichen Vorgaben zu Themen wie Arbeitsschutz und –recht, Einsatzplanung und Vertretung bei Krankheit, Urlaub oder sonstigen Ausfällen, gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherungen, Steuern, insbesondere Umsatzsteuer, Jugendschutzgesetz, betriebliche Versicherungen und Buchhaltungspflichten. Denken Sie auch an ein passendes Kassensystem, Preisangaben, Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und Allergenen, GEMA, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ), Öffnungszeiten und Marketing.

Kontakte zur Münchner Stadtverwaltung

Wir empfehlen, vor der Eröffnung oder sogar vor der Anmietung von Räumlichkeiten mit den folgenden Behörden Kontakt aufzunehmen, um Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Vorhabens zu besprechen.

Bezirksinspektion

Der erster Kontakt für alle Gründer*innen in der Gastronomie ist die Bezirksinspektion. Die fünf Bezirksinspektionen Mitte, Süd, West, Ost und Nord sind in den Münchner Stadtbezirken verteilt. Sie unterstehen dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) und gehören zur Hauptabteilung III “Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz “.

Welche Bezirksinspektion ist die richtige?

Entscheidend ist immer in welchem Stadtbezirk Sie die geplante Tätigkeit ausüben möchten.

Für die Stadtbezirke

1, 2, 3 – Bezirksinspektion Mitte

6, 7, 8, 17, 18, 19, 20 – Bezirksinspektion Süd

9, 21, 22, 23, 25 – Bezirksinspektion West

5, 13, 14, 15, 16 – Bezirksinspektion Ost

4, 10, 11, 12, 24 – Bezirksinspektion Nord

So finden Sie die zuständige Bezirksinspektion für Ihren Stadtbezirk: 

Im München Portal erhalten Sie auf jeder Themenseite der Bezirksinspektion unten ein Suchfeld. Dort  geben Sie die Straße und sofern vorhanden die Hausnummer ein, unter der Sie Ihre geplante Tätigkeit ausüben möchten. Anschließend wird nach einem Klick auf das Feld „Weiter“ die passende Bezirksinspektion wiederum ganz unten auf der Seite angezeigt.

FAQ

Bezirksinspektion

The Licenses and Consumer Services inspectors offices [Bezirksinspektion] belong to the District Administration Service (Kreisverwaltungsreferat, KVR), section III “Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz” focusing on commercial and trade affairs and consumer protection.

The Licenses and Consumer Services inspectors offices [Bezirksinspektion] are based in Munich’s city districts. These 25 city districts are grouped together to five areas, each one with its own local Bezirksinspektion:

  1. Bezirksinspektion Mitte
    districts in the city center # 1, 2, 3
    address: Tal 31, phone: +49 89 233-32400, email bi-mitte.kvr@muenchen.de
  2. Bezirksinspektion Süd
    districts in the south # 6, 7, 8, 17, 18, 19, 20
    address: Implerstrasse 11, phone: +49 89 233-39888, email bi-sued.kvr@muenchen.de
  3. Bezirksinspektion West
    districts in the west # 9, 21, 22, 23, 25
    address: Landsberger Strasse 486, phone: +49 89 233-46550, email bi-west.kvr@muenchen.de
  4. Bezirksinspektion Ost
    districts in the east # 5, 13, 14, 15, 16
    address: Trausnitzstrass 33, phone: +49 89 233-63500, email bi-ost.kvr@muenchen.de
  5. Bezirksinspektion Nord
    districts in the north # 4, 10, 11, 12, 24
    address: Hanauer Strasse 56, phone: +49 89 233-38600, email bi-nord.kvr@muenchen.de
  • Learn more about Munich’s city districts
  • Are you not sure which Munich street address belongs to which city district? Scroll down this page until header “Ermitteln der für Sie zuständigen Stelle” and enter the street address of your future premises into the entry field.

Entrepreneurs turn to their Bezirksinspektion for guidance and permits such as:

A. Planning to start a restaurant business, coffee shop, food stall, canteen, food truck, food carts, coffee-bike, food delivery service, night club

B. Home-based food businesses

C. Food hygiene

D. Food Labeling

E. Meat, poultry meat, dairy and other establishments

F. Using public ground such as roads, sidewalks, places and pedestrian zones

Are you planning to use public ground for your business such as for parking a food truck or coffee bike, for displaying goods, setting up plant containers, outdoor seating or bike racks outside of your business? Are you going to sell fruit, flowers, roasted nuts, or self-crafted artwork or newspapers from a stall or a temporary setup? This includes stalls demonstration and promoting products in the pedestrian area of the Munich Old Town.  This type of land use requires a permit from your local Bezirksinspektion.

Please note that according to the City of Munich’s special regulation § 20 Abs. 6 Sondernutzungsrichtlinien mobile vendors such as snack vans, food trucks, food carts, coffee bikes and others on public ground may not park on public ground. Selling from a vendor’s tray is also not allowed.

Is your mobile vending operation going to be located on private property? Before applying for permits or licences from Bezirksinspektion verify if your preferred location is a good candidate for zoning approval. Zoning refers to municipal or local laws and regulations that govern how land may be used. Each zone allows certain activities or uses and prohibits others. The local construction authority [Lokalbaukommission] based at the Munich Department of Urban Planning enforces these zoning regulations, reviews projects and proposals for compliance, and issues certain permits. Please check with Lokalbaukommission to determine if sales and service uses are allowed at your preferred location. Confirm property owner consent, too. Entrepreneurs are strongly encouraged to obtain zoning approval before signing a lease.

Are you planing a home-based business? To find out whether your home complies to residential zoning rules allow, please contact Lokalbaukommission. Depending on your type of business, you may also need additional special permits relating to signage, noise levels or health issues.

Learn more about legal prerequisites and building regulations for commercial use of premises in Munich on our website.

G. Food supplement, cosmetics, tobacco, e-cigarettes, toys, cleaning agents, glasses, clothing, tableware and over-the-counter medicines, labeling of fur

Contact your Licenses and Consumer Services inspectors offices [Bezirksinspektion] if you have any questions on these issues. Information leaflets are available for download, too.

Other useful contacts

As the owner of a food business, you have a responsibility to ensure that you do not contribute to any build-up of restaurant fats, oils, grease and starches in wastewater. Grease separators are required in businesses and facilities where the quantities of greasy dirty or rinse water produced exceed the rates normally associated with private households. Contact “Münchner Stadtentwässerung”, the municipal enterprise in the wastewater management sector, for advice and guidance.

Direct any questions on commercial waste disposal to the waste management corporation of Munich (Abfallwirtschaftsbetrieb München).